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Finanzlexikon: kapitalerhoehung

kapitalerhoehung

Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) durch Einlagen alter oder neuer Gesellschafter.

Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:

* Emission (Ausgabe) neuer Aktien. Altaktionären ermöglichen dann so genannte Bezugsrechte, durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG zu halten.
* Umwandlung vorhandener Rücklagen in Grundkapital. Dabei werden den Altaktionären zur Beibehaltung ihres prozentualen Anteils Berichtigungsaktien (Gratisaktien) zur Verfügung gestellt.

Für eine Kapitalerhöhung ist eine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich, bei der mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre zustimmen müssen.

Eine Kapitalerhöhung kann dann notwendig werden, wenn

* eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens erfolgen soll,
* die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeweitet werden soll, also z.B. eine größere Investition nicht durch die Aufnahme eines Kredits, sondern durch eigene Mittel finanziert werden soll,
* die Bonität des Unternehmens verbessert und somit (aufgrund eines geringeren Verschuldungsgrades) die Fremdkapitalkosten gesenkt werden sollen.

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